1. Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen,
die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von
Moonshine Limousinensercice , nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie das unterzeichnete Angebot
sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

2. Zustandekommen eines Vertrages

Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und Bestätigt den Vertrag per Telefon, e-mail oder unterschrieben zurück ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang des Telefons, per e-mail oder unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Zeitnah zum Reservierungstermin wird die Rechnung an den Mieter gesandt.

3. Beförderung

Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung
zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrzwecken (ohne Fahrer) vermietet.

(Ausnahme Hummer H2 für Selbstfahrer)

Der Auftaggeber verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die
gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen !

Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht,
die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung
eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann.
Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein
oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder
sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen.
Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs.
Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln,
beispielweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt nicht der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder
ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich,
wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet.
Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt
ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist.
Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges
keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar,
sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen.
Stark alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen !
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.

Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen zuwiderhandeln führt zu einer Entschädigungspauschale von 50,00€.
Ferner ist es nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke
in der Limousine zu konsumieren. Für das Verzehren eigener Getränke oder Speisen in der Limousine wird ein Korkgeld in Höhe von 150,00€ berechnet.
Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der Zustimmung
des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache.
Nicht bei Buchung angemeldete Haustiere werden nicht befördert.

Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit Saugnäpfen (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden.

4. Verzögerungen

Die Höchstgeschwindigkeiten der Limousinen mit Fahrgästen sind
auf Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und
mit Blumenschmuck 50 km/h.
Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen.
Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten
berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und
die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine.

Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene
Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen
den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung
entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen
auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.
Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende
Verzögerungen hinzuweisen.

5. Preise

Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers.
Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden.
Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage. Es sei denn, es wurde ein Pauschalpreis/ Paketpreis angeboten.
Im Fahrpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer
und die Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen sind nicht im Fahrpreis enthalten.
Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt.

Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung.
Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen.

In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten.
Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste,
diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind eine Woche vor Fahrtantritt auf das angegebene Konto zu leisten. Anzahlung nach Vereinbarung und Event.Preisvereinbarungen sind inkl. aller vereinbarten zu fahrenden Kilometer (basiert auf ungefährer Fahrstreckenangabe), Fahrer, Fahrerspesen im Inland, An- und Abfahrt, Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung.Nicht enthalten sind: Eintritte, Park- & Fährkosten sowie Straßengebühren.Sonderkonditionen für Langzeitmieter, Agenturen/Vermittler, Dauerkunden. Bei verspäten Zahlungseingängen können wir die Verfügbarkeit des Fahrzeugs nicht garantieren und behalten uns das Recht vor auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen.

7. Vertragsstornierung/ Widerruf

Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam.
Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann,
wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier ( 4 ) Wochen vor Mietbeginn
25% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu zwei ( 2 ) Wochen vor Mietbeginn:
40% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu sieben ( 7) Tagen vor Mietbeginn:
80% des vereinbarten Mietpreises

Bei später eingehenden Stornierungen (ab 7 Tage vor Fahrtbegin) und bei Nichtantritt der Fahrt wird
der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum
bei uns.

Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits
bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der
Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in
voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt
es auf den Eingang beim Auftragnehmer an.

Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren
Aufwendungsersatz nachzuweisen

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Moonshine Limousinenservice GmbH, Vordere Insbach 6, D-57271 Hilchenbach, E-Mail: anfrage@limos-mieten.de

8. Rücktritt

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse,
unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere
Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht
der Verantwortlichen bei Moonshine Limousinenservice nicht gewährleisten, unmöglich wird
oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann,
wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet sind.

Der Auftraggeber ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer mehr als 60 min. verspätet an der vertraglich vereinbarten Startadresse eintrifft.

9. Haftung des Auftraggebers

Blumen und Girlandenschmuck darf nur mittels “Saugnäpfen”
am Fahrzeug angebracht werden.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befestigungsarten,
herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung
des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch
Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder
dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die
entstandenen Schäden:

Lackschäden:
– durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel usw)
– durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
– Karosserieschäden:
– durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
– durch das Draufstellen oder Draufsetzen von Personen
– durch das Anlehnen mit schweren Gegenständen, Körperteilen

Inventarschäden:

– durch das Beschädigen von Bar und Haltern
– durch das Beschädigen von Polstern, Anbauteilen und Innenverkleidung
– durch das falsche Betätigen von elektrischen Bauteilen
– durch zu starkes Anstossen von Kristallgläsern

Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten
in Höhe von 500,- € fällig.

Desweiteren können Folgekosten durch Fahrtenausfall bzw. erhöhter Reinigungsaufwand durch Verunreinigung durch Konfettipistolen / Konfettibonbons oder Ähnliches,  sowie Erbrechen entstehen.

Entstandene Aussenreinigungsarbeiten, die auf den Auftraggeber oder dessen Fahrgäste zurückzuführen sind werden mit bis zu 100,00€ berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt..

10. Haftung des Auftragnehmers

Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges durch
technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser,
Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf
die Erstattung des bezahlten Fahrpreises sofern er nicht ein Ersatzfahrzeug bei einem technischen Defekt stellen kann.
Der Auftragnehmer kann des weiteren nicht für die folgenden
Ereignisse haftbar gemacht werden:
– Organisation eines Ersatzfahrzeuges
– Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge
– Schadenersatz für entgangene Fahrten oder “Fahrfreuden”
– Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck

Ab Windstärke 12 (120 km/h und mehr), auch in Böen, sowie bei Schneefall wird das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt.
Der Auftraggeber muß sich dann selbst um ein Ersatzfahrzeug kümmern.

Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere
des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur,
wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Personentransport stehen.
Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,00 € je Ereignis und
geschädigte Person begrenzt.

10.2 Haftung liegengebliebener Gegenstände

Für vergessene Kleidung, Taschen und Handys übernehmen wir keine Haftung.

Fundstücke werden bei uns aufbewahrt und können nach terminlicher Rücksprache abgeholt werden.

Wir bitten um Verständnis, das wir die Fundstücke nicht verschicken.

11. Fotorechte

Vereinzelt werden Fotos vor oder nach der Fahrt gemacht.
Der Kunden erklärt sich mit der Veröffentlichung auf unserer Website sowie Facebook  einverstanden.
Die Fotos stehen allen Kunden kostenlos zum Download zur Verfügung.
Der Kunde kann jederzeit der Veröffentlichung widersprechen und diese schriftlich an anfrage@limos-mieten.de

12. Versicherungsschutz

Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes Bus und
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen
nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen.

13. Kooperationspartner / Paketpreise

Die Preise für OX VIP Pakete sind mit allen Fahrzeugen gleich,es entstehen keine Ersatzansprüche des Kunden wenn die Fahrt mit einer anderen Limousine als gewünscht durchgeführt werden muss. Moonshine Limousinenservice kann keine Einlassgarantie geben. Stark alkoholisierte Personen wird ggf. der Eintritt verwehrt. Es entstehen keine Ersatzansprüche an den Kunden. Die Barauszahlung vom Freiverzehr ist ausgeschlossen.

OX VIP Pakete sind nicht mit anderen Aktionen/ Nachlässen kombinierbar.

 

14. Gutscheine

Gutscheine sind wenn nicht anders auf dem Gutschein vermerkt maximal 3 Jahre ab Ausstellung bzw. Zahlungseingang gültig und verfallen nach dieser Zeit.

15. Gerichtsstand

Siegen

16. Teilunwirksamkeit

Falls ein oder mehrere vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n),
so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.